Les Lyriques d'Azay Le Rideau < atitle="Referencement Google" href="https://www.referencement-google-gratuit.com/" >Referencement Google' Reglement Intérieur | Les Lyriques d'Azay Les lyriques d'Azay Le Rideau
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Acerca von

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INTERNE REGELN DER ARSCH-TRAININGSORGANISATION Les Lyriques d&#39;Azay Le Rideau

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Diese Geschäftsordnung wird entsprechend der Entwicklung der Gesetzgebung und insbesondere der Bestimmungen des Dekrets 2019-1143 vom 7. November 2019 in Bezug auf die spezifischen Bestimmungen für Lehrlingsausbildungszentren und die Verpflichtungen von Organisationen, die Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung anbieten, aktualisiert .

Es entspricht den Bestimmungen der Artikel L.6352-3 und 5 und R.6352-1 bis 15 des Arbeitsgesetzbuchs. Strafrechtliche Sanktionen sind in den Artikeln L.6355-8 und 9 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegt. Diese Geschäftsordnung liegt vor und kann von jedem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung eingesehen werden.

Eine Kopie dieser Vorschriften kann ständig auf der Website der Ausbildungsorganisation eingesehen werden: www.leslyriques-azaylerideau.com. Interne Regelungen werden in allen Ausbildungsorganisationen aufgestellt, einschließlich denen, die Auszubildende in ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufnehmen. Wenn die Organisation mehrere Niederlassungen hat, können die internen Vorschriften den erforderlichen Anpassungen unterliegen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wenn die Ausbildung in einem Unternehmen oder einer Einrichtung stattfindet, die bereits über interne Vorschriften verfügt, gelten für die Auszubildenden die Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen der letztgenannten Vorschriften.

 

PRÄAMBEL Artikel 1 – Zweck und Geltungsbereich des Reglements Dieses Reglement gilt für alle Personen, die an einer von der Organisation organisierten Schulungsmaßnahme teilnehmen. Eine Kopie wird jedem Praktikanten per E-Mail zum Zeitpunkt der Einberufung ausgehändigt. Das Reglement definiert die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die allgemeinen und ständigen Disziplinarvorschriften sowie die Art und das Ausmaß der Sanktionen, die gegen Auszubildende verhängt werden können, die dagegen verstoßen, und die Verfahrensgarantien, die anwendbar sind, wenn eine Strafe in Betracht gezogen wird. Er legt auch die Regeln für die Vertretung der Auszubildenden bei Ausbildungsgängen mit einer Dauer von mehr als 500 Stunden fest. Alle Personen müssen die Bedingungen dieser Verordnung während der gesamten Dauer der Schulungsmaßnahme einhalten.

 

Artikel 2 – Vom Praktikanten angeforderte Informationen Gemäß den Bestimmungen von Artikel L6353.9 des Arbeitsgesetzbuchs, geändert durch das Gesetz 2018-771 vom 5. September 2018. Die Informationen, die in irgendeiner Form von einer Ausbildungsorganisation für den Kandidaten angefordert werden für eine Maßnahme im Sinne von Artikel L6313-1 des Arbeitsgesetzbuchs an einen Auszubildenden kann nur den Zweck haben, seine Eignung zur Teilnahme an der Schulungsmaßnahme zu beurteilen, unabhängig davon, ob sie beantragt, vorgeschlagen oder fortgesetzt wird. Diese Informationen müssen einen direkten und notwendigen Zusammenhang mit der Schulungsmaßnahme aufweisen und nach Treu und Glauben beantwortet werden.

 

ABSCHNITT 1: GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN Artikel 3 – Allgemeine Grundsätze Die Verhütung von Unfall- und Krankheitsrisiken ist zwingend erforderlich und erfordert von allen die Einhaltung: – der geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften auf dem Schulungsgelände; – alle Anweisungen, die entweder von der Leitung der Ausbildungsorganisation oder vom Hersteller oder Ausbilder auferlegt werden, insbesondere in Bezug auf die Verwendung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung. Jeder Auszubildende muss daher seine persönliche Sicherheit und die anderer gewährleisten, indem er gemäß seiner Ausbildung die allgemeinen und spezifischen Anweisungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit einhält. Stellt er eine Fehlfunktion des Sicherheitssystems fest, benachrichtigt er unverzüglich die Leitung der Ausbildungsorganisation. Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen setzt die Person disziplinarischen Sanktionen aus. The Lyricists of Azay Le Rideau 1 chemin du Plessis 37190 Azay Le Rideau contact@leslyriquesazaylerideau.com http://www.leslyriques-azaylerideau.com RNA: W371005873 SIRET 90436363700011 APE: 90.01Z

 

Artikel 4 – Brandschutzanweisungen Gemäß den Artikeln R. 4227-28 ff. des Arbeitsgesetzbuchs werden Brandschutzanweisungen und insbesondere ein Lageplan für Feuerlöscher und Notausgänge in den von der Schulungsorganisation genutzten Räumlichkeiten ausgehängt. Der Auszubildende muss sich dessen bewusst sein. Im Alarmfall hat der Auszubildende alle Ausbildungstätigkeiten einzustellen und den Anweisungen des bevollmächtigten Vertreters der Ausbildungsorganisation oder des Rettungsdienstes ruhig Folge zu leisten. Jeder Auszubildende, der den Ausbruch eines Feuers miterlebt, muss sofort die Notdienste unter der Rufnummer 18 vom Festnetz oder 112 vom Mobiltelefon anrufen und einen Vertreter der Ausbildungsorganisation alarmieren.

Artikel 5 – Alkoholische Getränke und Drogen Die Einführung oder der Konsum von Drogen oder alkoholischen Getränken auf dem Gelände ist strengstens verboten. Das Betreten oder der Aufenthalt in betrunkenem oder unter Drogeneinfluss stehendem Ausbildungsbetrieb ist den Auszubildenden untersagt. Die Auszubildenden haben während der Pausen Zugang zu Ausgabestationen für alkoholfreie Getränke.

Artikel 6 – Rauch- und Dampfverbot Gemäß Dekret Nr. 2006-1386 vom 15. November 2006 ist das Rauchen in allen geschlossenen und überdachten Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder Arbeitsstätten sind, strengstens verboten. Dieses Verbot gilt insbesondere für Unterrichtsräume, in denen Schulungen stattfinden, sowie für alle Räumlichkeiten, in denen dieses Verbot erscheint. Dieses Verbot wird auf das Dampfen ausgedehnt.

Artikel 7 – Verbot der Einnahme von Mahlzeiten in den Schulungsräumen Es ist verboten, Mahlzeiten in den Schulungsräumen oder in der Küche einzunehmen, die den Angestellten der Schule der Eltern und Erzieher der Ile de France vorbehalten ist. 3 Es ist verboten, Mahlzeiten in den öffentlichen Bereichen (Empfangshalle, Korridore, Treppenabsätze usw.) einzunehmen. Artikel 8 – Unfall Der Auszubildende, der Opfer eines Unfalls wird – sich während der Ausbildung oder während der Fahrtzeit zwischen den Ausbildungsorten ereignet und seinem Wohn- oder Arbeitsort – oder der Zeuge dieses Unfalls unverzüglich die Leitung der Ausbildungsstelle benachrichtigt. Gemäß Artikel R. 6342-3 des Arbeitsgesetzbuchs ergreift die verantwortliche Person der Ausbildungsorganisation die geeigneten Maßnahmen zur Pflege und reicht die Erklärung bei der zuständigen Sozialversicherungskasse ein.

 

ABSCHNITT 2: ALLGEMEINE DISZIPLIN Artikel 9 – Mit der Nachbereitung der Ausbildung verbundener Formalismus Die Auszubildenden müssen alle vom Ausbildungsanbieter programmierten Sequenzen gewissenhaft, pünktlich und ohne Unterbrechung befolgen. Anwesenheitslisten werden halbtags von den Auszubildenden unterschrieben und vom Referenten gegengezeichnet. Am Ende der Ausbildungsmaßnahme erhält der Praktikant eine Bescheinigung über den Abschluss des Ausbildungskurses, die er gegebenenfalls seinem Arbeitgeber/ seiner Verwaltung oder der die Maßnahme finanzierenden Stelle zusenden kann.

Artikel 10 – Ausbildungspläne Die Auszubildenden müssen die von der Ausbildungsorganisation festgelegten und im Voraus mitgeteilten Pläne einhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Zeiten können Strafen verhängt werden. Außer in Ausnahmefällen dürfen Praktikanten während der Praktikumszeit nicht fehlen. Abhängig von den benutzten Plätzen kann die Zugangstür zum Gebäude außerhalb der auf der Einladung angegebenen Zeitfenster automatisch blockiert werden, und es ist erforderlich, Ihre Anwesenheit an der Tür zu signalisieren.

Artikel 11 – Abwesenheit, Verspätung oder vorzeitige Abreise Jede vorhersehbare Abwesenheit des Praktikanten, unabhängig davon, ob er gleichzeitig Auftraggeber ist oder nicht, muss schriftlich, auf einem kostenlosen Blatt oder per E-Mail gemeldet und erklärt werden. Je nach Kontext gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Schulungseinrichtung, der Konvention oder des Schulungsvertrags, des Angebots und allgemeiner des Artikels L6354-1. Artikel L6354-1: Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichterbringung einer Schulungsleistung erstattet der Dienstleister dem Vertragspartner die dadurch zu Unrecht erhaltenen Beträge. Bei Rücktritt des Praktikanten und/oder des Auftraggebers kann eine gesonderte Abrechnung der Vergütung erfolgen. Jede Abwesenheit bedarf der schriftlichen Genehmigung des Betriebsleiters oder seiner Vertreter. Les Lyriques d&#39;Azay Le Rideau 1 chemin du Plessis 37190 Azay Le Rideau contact@leslyriquesazaylerideau.com http://www.leslyriques-azaylerideau.com RNA: W371005873 4 SIRET 90436363700011 APE: 90.01Z

Im Krankheitsfall muss der Praktikant den Betrieb ab dem ersten halben Fehltag informieren. Innerhalb von 48 Stunden muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall sind die Umstände innert 48 Stunden schriftlich zu melden. Die Ausbildungsorganisation informiert unverzüglich den Geldgeber (Arbeitgeber, Verwaltung etc.) über dieses Ereignis. Jedes Ereignis, das nicht durch besondere Umstände gerechtfertigt ist, stellt eine Straftat dar, die disziplinarisch geahndet wird.

Artikel 12 – Zugang zu den Ausbildungsstätten Sofern nicht ausdrücklich von der Leitung der Ausbildungsorganisation genehmigt, darf der Auszubildende nicht: – die Ausbildungsstätten zu anderen Zwecken als der Ausbildung betreten oder sich darin aufhalten; – Personen von außerhalb der Organisation einzuführen, einzuführen zu veranlassen oder das Einführen zu erleichtern; – in letzterem mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen fortfahren.

Artikel 13 – Kleidung Der Praktikant wird gebeten, sich in angemessener Kleidung bei der Organisation zu präsentieren.

Artikel 14 – Verhalten Die Auszubildenden erklären sich damit einverstanden, die in jeder Gemeinschaft gebräuchlichen Verhaltensweisen sowie die vom Trainer festgelegten Regeln einzuhalten. Sie verpflichten sich, die Pflicht zur Zurückhaltung und Verschwiegenheit zu respektieren, die die freie Meinungsäußerung der Gruppe ermöglicht. Sie erlegen einander und dem Personal, mit dem sie zusammenarbeiten sollen, ein Höchstmaß an Korrektur und Höflichkeit auf. Äußerungen oder Haltungen, die beleidigend, rassistisch, sexistisch oder diskriminierend in Bezug auf Alter oder Behinderung sein könnten, werden nicht toleriert.

Auszubildenden ist strengstens untersagt:

• Mahlzeiten in den Klassenzimmern einnehmen

• außerhalb der Pausen telefonieren,

• die auf den dafür vorgesehenen Tafeln angezeigten Informationen zu entfernen.

Artikel 15 – Verwendung von Ausrüstung Sofern nicht ausdrücklich von der Leitung der Ausbildungsorganisation genehmigt, erfolgt die Verwendung von Schulungsausrüstung auf dem Schulungsgelände und ist ausschließlich für die Schulungsaktivität reserviert. Die Verwendung des Materials für persönliche Zwecke ist untersagt. Der Auszubildende ist verpflichtet, die ihm für die Ausbildung anvertrauten Geräte in gutem Zustand zu halten. Er muss es gemäß seinem Zweck und gemäß den vom Trainer herausgegebenen Regeln verwenden. Der Auszubildende meldet dem Ausbilder sofort jede Anomalie der Ausrüstung.

 

ABSCHNITT 3: DISZIPLIN – SANKTIONEN – VERFAHREN Gemäß den Bestimmungen der Artikel R. 6352-4 bis R. 6352-8 des Arbeitsgesetzbuchs, von denen einige durch das Dekret 2019-1143 vom 11.07.19 geändert wurden. 5 (Art. R6352.3, geändert) Als Sanktion gilt jede Maßnahme außer mündlichen Bemerkungen, die vom Leiter der Ausbildungsorganisation oder seinem Vertreter nach einer von ihm als schuldhaft erachteten Handlung des Auszubildenden ergriffen wird, sei es diese Maßnahme geeignet ist, die Anwesenheit der betreffenden Person in der Ausbildung unmittelbar oder nicht zu beeinträchtigen oder die Kontinuität der von ihr erhaltenen Ausbildung in Frage zu stellen. Bußgelder oder andere Geldstrafen sind unzulässig.

(Art. R6352.4, geändert) Gegen den Praktikanten darf keine Sanktion verhängt werden, ohne dass dieser vorher über die gegen ihn erhobenen Beschwerden informiert wurde.

(Art. R6352.5, modifiziert) Wenn der Direktor der Ausbildungsorganisation oder sein Vertreter beabsichtigt, eine Sanktion zu verhängen, die sich unmittelbar oder nicht unmittelbar auf die Anwesenheit eines Auszubildenden in einem Ausbildungskurs auswirkt, ist das Verfahren wie folgt: folgt:

1. Der Direktor oder sein Vertreter lädt den Praktikanten unter Angabe des Zwecks dieser Vorladung vor. Darin werden Datum, Uhrzeit und Ort des Interviews angegeben.

Es wird schriftlich per Einschreiben versandt oder dem Interessenten gegen Entlastung zugestellt.

2. Während des Vorstellungsgesprächs kann sich der Praktikant von einer Person seiner Wahl, insbesondere dem Praktikumsbeauftragten, unterstützen lassen.

3. Der Direktor oder sein Vertreter gibt den Grund für die vorgesehene Sanktion an und holt die Erklärungen des Praktikanten ein. The Lyricists of Azay Le Rideau 1 chemin du Plessis 37190 Azay Le Rideau contact@leslyriquesazaylerideau.com http://www.leslyriques-azaylerideau.com RNA: W371005873 SIRET 90436363700011 APE: 90.01Z

 

Der Arbeitgeber des Auszubildenden wird über dieses Verfahren, seinen Zweck und den Grund der vorgesehenen Sanktion informiert. (Art. R6352.6, modifiziert) Die Sanktion kann nicht weniger als einen klaren Tag und nicht mehr als fünfzehn Tage nach dem Interview eingreifen. Sie ist Gegenstand einer schriftlichen und begründeten Entscheidung, die dem Praktikanten oder Auszubildenden per Einschreiben mitgeteilt oder gegen Empfangsbestätigung zugestellt wird. (Artikel R6352.7)

Wenn die Handlung eine vorsorgliche Maßnahme des vorübergehenden Ausschlusses mit sofortiger Wirkung erforderlich macht, kann keine endgültige Sanktion in Bezug auf diese Handlung ohne das in Artikel R.6352.4 und möglicherweise in den Artikeln R6352.5 und R6352.6 vorgesehene Verfahren verhängt werden , wurde beobachtet. (Art. R6352.8, geändert) Der Leiter der Ausbildungsorganisation informiert den Arbeitgeber und die Trägerorganisation über die verhängte Sanktion: – Ordnungsruf; – schriftliche Verwarnung durch den Leiter der Ausbildungsorganisation oder seinen Vertreter; - Schuld; – vorübergehender Ausschluss von der Ausbildung; 6 – dauerhafter Ausschluss vom Training.

 

ABSCHNITT 4: VERTRETUNG DER AUSZUBILDENDEN Gemäß den Bestimmungen der Artikel R6352.9 bis R6352.12 des Arbeitsgesetzbuchs, von denen einige durch das Dekret 2019-1143 vom 11.07.19 geändert wurden (Art. R6352.9, geändert) Für Schulungsmaßnahmen, die in Sitzungen mit einer Gesamtdauer von mehr als fünfhundert Stunden organisiert werden, erfolgt die Wahl eines ordentlichen Delegierten und eines Ersatzdelegierten gleichzeitig durch einstimmige Wahl in zwei Runden. Alle Auszubildenden sind wählbar und wahlberechtigt.

(Art. R6352.10, geändert) Die Abstimmung findet während der Trainingszeit statt. Sie findet frühestens zwanzig Stunden und spätestens vierzig Stunden nach Beginn der ersten gemeinsamen Sitzung statt. (Art. R6352.11) Der Direktor der Ausbildungsorganisation ist für die Organisation der Abstimmung verantwortlich. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

(Art. R6352.12, geändert) Stellt sich nach der Abstimmung heraus, dass die Vertretung der Auszubildenden nicht gewährleistet werden kann, erstellt der Direktor einen Mängelbericht.

Artikel 16 – Amtszeit der Praktikantendelegierten Die Delegierten werden für die Dauer des Praktikums gewählt. Ihre Aufgaben enden, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht mehr am Kurs teilnehmen. Haben der ordentliche Delegierte und der Ersatzdelegierte ihre Funktionen vor Ablauf des Kurses niedergelegt, findet eine Neuwahl statt.

Artikel 17 – Rolle der Auszubildendendelegierten Die Delegierten machen Vorschläge zur Verbesserung des Verlaufs der Kurse und der Lebensbedingungen der Auszubildenden in der Ausbildungsorganisation. Sie legen alle Einzel- oder Sammelbeschwerden in Bezug auf diese Angelegenheiten, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen und die Anwendung der internen Vorschriften vor.

 

ABSCHNITT 5: BESCHWERDEVERFAHREN Die verschiedenen an der Trainingsaktion Beteiligten (Kunden, Begünstigte, Trainer) haben jederzeit die Möglichkeit, eine Beschwerde bezüglich der Angebote und Trainingsleistungen der Organisation Les Lyriques d&#39;Azay Le Rideau einzureichen oder zu melden derselben Organisation jeden Zwischenfall oder jede Fehlfunktion, die während der Erbringung der Dienstleistung beobachtet wird. Als Teil des Verfahrens zum Umgang mit unerwünschten Ereignissen der Schulungsorganisation;

Betroffene können ihre Beschwerde einreichen:

• per E-Mail an: François Michel DUGUET contact@leslyriques-azaylerideau.com

• oder per Post an: François Michel DUGUET Les Lyriques d&#39;Azay Le Rideau 1 Chemin du Plessis 37190 Azay Le Rideau contact@leslyriques-azaylerideau.com http://www.leslyriques-azaylerideau.com Die Beschwerde wird in a Meldeformular für unerwünschte Ereignisse. Jede Beschwerde wird geprüft und dem Anmelder wird so schnell wie möglich eine Antwort gegeben.

Vorgehensregeln

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